SPORTFREUNDE 1927 NEERSBROICH
JugendschutzkonzeptEltern – Information
Jugendschutzkonzept zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt
Liebe Eltern,
Das Aktionsprogramm des Landessportbundes NRW und seiner Sportjugend gegen sexualisierte Gewalt im Sport besteht bereits seit vielen Jahren. Wir begrüßen ausdrücklich, dass alle Vereine bis zum 1. September 2026 verpflichtet sind, ein mannschaftsübergreifendes Kinder- und Jugendschutzkonzept zu erstellen.
In Ergänzung zu unserem bereits schriftlich vorliegenden Grundsatzpapier für den Kinder- und Jugendbereich (siehe Aushang im Schaukasten am Clubheim) bewerten wir das Vorhandensein eines spezifischen Konzepts zur Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt als sinnvoll, zeitgemäß und notwendig.
Der Vorstand hat daher einstimmig beschlossen, das Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ nachhaltig und mit hoher Priorität im Verein zu verankern sowie gemeinsam mit allen relevanten Personen ein verbindliches Schutzkonzept zu entwickeln.
Jochen Lodes in seiner Funktion als Jugendobmann (j.lodes@web.de) und Gregor Mertens (paul-gregor-mertens@t-online.de) in seiner Eigenschaft als 2. Vorsitzender sind als ehrenamtliche Beauftragte benannt. Die beiden stehen als vertrauliche Ansprechpersonen für Vereinsmitglieder, Trainerinnen und Trainer, ehrenamtlich Tätige sowie für Kinder, Jugendliche und deren Angehörige zur Verfügung.
Bereits umgesetzt haben wir eine Risikoanalyse, an der eine Arbeitsgruppe aus Jugendtrainern und Vorstandsmitgliedern mitgewirkt hat und in der vereinstypische Risikobereiche wie Umkleidesituationen, Fahrten zu Spielen und Turnieren, Übernachtungen, Einzeltrainings, digitale Kommunikation sowie besondere Abhängigkeitsverhältnisse identifiziert und bewertet worden sind.
Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse sind ein Schutzkonzept und ein darauf basierender Ehrenkodex formuliert worden. Die darin beschriebenen Regeln dienen als verbindliche Orientierung für den Trainings- und Spielbetrieb sowie für Vereinsveranstaltungen.
Mit der Unterzeichnung des Ehrenkodex verpflichten sich die Trainerinnen und Trainer sowie Betreuenden, bei Trainingseinheiten, bei Fahrten, Veranstaltungen und Spieltagen mit Kindern und Jugendlichen die festgelegten ethischen, moralischen und praktischen Grundsätze einzuhalten.
Alle Trainerinnen, Trainer und Betreuenden, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind oder tätig werden wollen, müssen im fünfjährigen Rhythmus ein erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen. Bis zum Sommer dieses Jahres werden diese lückenlos für den bestehenden Trainerstab vorliegen.
Mit diesem Konzept
- unterstützen wir aktiv die Prävention von sexualisierter Gewalt und Grenzverletzungen
- schaffen wir eine Kultur des Hinsehens, der Transparenz und des Respekts
- sichern wir klare Handlungsabläufe im Verdachtsfall und
- kommunizieren und beachten verbindliche Regeln für alle im kinder- und jugendnahen Bereich handelnden Personen im Verein
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Freundliche Grüße
i.A. für den Vorstand
Gregor Mertens Jochen Lodes